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11.1.2021, 15:15

Der Bitcoin erinnert gerade daran, dass er auch mal kräftig fallen kann. Der Schrecken darüber sollte sich aber in Grenzen halten.

Fast hatte man es schon vergessen: Bitcoin-Einbrüche sind normal, auch wenn sie immer wieder erschreckend groß ausfallen können. Denn diese muss man schließlich auch in Relation zu den vorherigen riesigen Anstiegen sehen. Darauf haben wir in den Beiträgen immer wieder hingewiesen (vgl. z.B. den Artikel in der Börse Online „Bitcoin-Einbruch normal“). Bereits in der vergangenen Woche hatte sich erstmals eine größere Korrektur mit einem Einbruch um 15% angedeutet. Der heutige Einbruch um 20% geht zwar darüber hinaus, könnte aber noch deutlich tiefer gehen. Gerade hatte sich der Beginn einer Altcoin-Season angedeutet. Heute verlieren die Altcoins mit dem Bitcoin-Einbruch aber wieder überproportional. Die Altcoin-Season ist aber nur aufgeschoben. Wenn der Bitcoin seine Korrektur beendet hat, werden viele große Altcoins wieder eine Outperformance zeigen.

In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal auf unseren Artikel vom 28.12. verwiesen („Wann steigt der Bitcoin auf 100.000 Dollar?“), in dem wir bereits auf bevorstehende zwischenzeitliche Einbrüche von 35 bis 40 Prozent hingewiesen haben. Im Chart unten ist noch einmal der Verlauf vor und nach dem zweiten und dritten Halving mit einer logarithmischen Skala dargestellt. Auch beim letzten parabolischen Bullrun 2016/17 gab es – neben etlichen „kleineren“ Korrekturen um die 20% – vier größere Korrekturen um 35 bis 40%. Die erste einer solchen größeren Korrektur war eigentlich längst überfällig und könnte nun im Gange sein. Man sollte deshalb nicht in Panik verfallen, auch wenn der Bitcoinpreis z.B. bei einem Minus von 40% bis auf 25.000 Dollar zurückfallen würde. Zum einen ist das zwar aktuell nicht unwahrscheinlich, muss aber natürlich nicht so eintreten. Zum anderen wäre es unsinnig, langfristig angelegte Positionen deswegen aufzulösen und sich dadurch am Ende des Tages steuerlich ungünstiger zu stellen.

Steuerliche Aspekte beachten

Für Tradings im Bitcoin sollte man immer auch die steuerlichen Konsequenzen beachten. Langfristige gehaltene Positionen und Trading-Positionen sollten kontomäßig strikt getrennt werden (Zwei-Kontomodell), z.B. durch Konten bei zwei verschiedenen Kryptobörsen. Selbst beim Handel über die BISON App ist das leicht umsetzbar. Denn die gleiche Person kann mehrere Konten dort eröffnen. Man braucht nur unterschiedliche Email-Adressen und muss sich für jedes Konto noch einmal der Mühe des Video-Ident-Verfahrens unterziehen. Eine andere Möglichkeit wäre der – sowieso angeratene – Übertrag der langfristigen Positionen auf ein Hardware Wallet. Die kurzfristigen Positionen belässt man dann zum Traden bei der Kryptobörse selbst. Schließlich kann man auch Gegenpositionen über ein Short-Zertifikat oder -CFD zu tätigen. So hat die Bank Vontobel eine Reihe von Short-Zertifikaten emittiert auf den Bitcoin-Future an der CME. Die Zertifikate werden an den Börsen in Stuttgart und Frankfurt und direkt beim Emittenten gehandelt. Zertifikate werden mit der Abgeltungssteuer belegt. Dagegen werden Kursgewinne beim Direktverkauf von Bitcoin innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Deshalb sind hier steuerlich interessante Kombinationen machbar.