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9.12.2019, 15:05

Der Bitcoin steht charttechnisch kurzfristig vor einer Richtungsentscheidung. Anleger sollten darüber aber nicht vergessen, ihre Kryptogeschäfte zum Jahresende steuerlich zu optimieren.

In den nächsten Tagen wird es zu einem Ausbruch aus der zuletzt gebildeten Dreiecksformation geben. Diese spitzt sich auf das Niveau von 7.500 US-Dollar zu, das gleichzeitig auch ein längerfristiger Widerstand ist (vgl. Bitcoin-Jahreschart unten). Kommt es vor dem Aufschwung erst noch zu dem Test des großen Widerstands bei 6.000 Dollar? Dort wären dann ideale Kurse für einen Neueinstieg. Ein Anstieg nach oben ist aber genauso möglich. Läuft dieser bis über die 50-Tagelinie bei derzeit 8.270 Dollar, könnte es einen kleinen Bullrun geben.

Kryptosteuern beachten

Zum Jahresende kommt für Anleger traditionell das Thema Versteuerung verstärkt in den Blick. Am Aktienmarkt gibt es mit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 keine steuerfreien Spekulationsgewinne mehr. Anders bei den Kryptowährungen. Diese werden nicht als Kapitalerträge eingestuft, sondern nach §22 EstG als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von anderen Wirtschaftsgütern, in diesem Fall eben Kryptowährungen. Die Veräußerungsgeschäfte werden in §23 EstG definiert als solche, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Diese Vorschrift beschert deutschen Kryptoanlegern ein weltweit ziemlich einzigartiges Steuerprivileg. Denn wer Kryptowährungen mehr als ein Jahr nach dem Kauf wieder verkauft, hat eben gerade kein privates Veräußerungsgeschäft getätigt und damit auch keinen steuerpflichtigen Vorgang ausgelöst. Mit anderen Worten: Nach mehr als einem Jahr verkaufte Kryptowährungen sind steuerfrei. Allerdings können nach mehr als einem Jahr realisierte Verluste auch nicht mit vorher erzielten Gewinnen gegengerechnet werden. Ergibt sich für 2019 ein saldierter Gewinn von weniger als 600 Euro, muss der Anleger diesen nicht versteuern (Freibetrag). Bitcoin-Fans übersehen gelegentlich auch, dass der berühmte Kauf der Pizza gegen Bitcoin, die vor weniger als einem Jahr gekauft wurden, ebenfalls steuerlich ein Verkauf ist. Außerdem gilt das FIFO-Prinzip (First in, first out). Zuerst gekaufte Positionen gelten steuerlich auch als zuerst verkauft. Noch ein Missverständnis: Es gilt nicht der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent wie bei Wertpapieren. Vielmehr bemisst sich die Besteuerung nach dem individuellen Steuersatz, der sich aus allen Einkünften ergibt. Dieser kann also größer (bis zu 45 Prozent) oder kleiner als die Abgeltungssteuer sein.

Deswegen sollten Kryptoanleger nun schleunigst eine Gegenüberstellung der Gewinne und Verluste machen. Wurden in diesem Jahr schon viele Gewinne realisiert und befinden sich die aktuellen Positionen, die noch kein Jahr gehalten wurden, im Minus, sollte man diese verkaufen, um die Steuerlast zu reduzieren. Man kann die Positionen ja unmittelbar danach wieder zurückkaufen, wenn man weiter positiv gestimmt ist. Händisch kann die Ermittlung der Gewinne und Verluste erheblichen Aufwand verursachen. Denn jede Transaktion muss in die für das Finanzamt entscheidende Referenzwährung Euro umgerechnet werden. Kauft ein Anleger zum Beispiel Bitcoin gegen Euro und verkauft diesen später wieder gegen Euro, ist das noch überschaubar. Schwierig wird es, wenn der Anleger zum Beispiel Bitcoin gegen Euro kauft, später für die Bitcoin-Position Litecoin kauft, diesen dann in Ethereum tauscht usw. Denn der vermeintliche Tausch von Bitcoin gegen Litecoin ist kein solcher, sondern aus steuerlicher Sicht ein Verkauf von Bitcoin und gleichzeitiger Kauf von Litecoin. Es wird also ein Verkauf in Euro unterstellt, obwohl es keinen gab. Deswegen muss der Euro-Kurs von Bitcoin an diesem Tag festgehalten und eingerechnet werden.

Aufgrund der Komplexität dieser Vorgänge gibt es eine ganze Reihe meist kostenpflichtiger Steuertools wie Accointing oder CoinTracker. In diese kann man dann die Daten importieren und sich einen Steuerreport erstellen lassen. Aber Vorsicht: Die Steuertools importieren die Daten nicht von allen Kryptobörsen. Von daher sollte man vor Nutzung des Tools überprüfen, ob es die genutzten Kryptobörsen unterstützt. Einfach haben es Anleger, die die BISON App nutzen. Denn diese stellt jeweils zum Jahresanfang des Folgejahrs einen kostenlosen Steuerreport des vergangenen Jahres zur Verfügung. In dem sogenannten BISON Info-Report für das Steuerjahr 2019 werden alle unterjährig realisierten und deshalb zu versteuernden Kryptogewinne ausgewiesen und daneben auch die nicht zu versteuernden mit einer Haltedauer von mehr als einem Jahr. Außerdem ist dort eine komplette Transaktionsübersicht beigefügt.